Am 13. Juni 2014 trat das neue Gesetz mit dem die EU-Verbraucherrechtrichtlinie in Deutschland umgesetzt werden soll in Kraft. Seitdem können Immobiliensuchende innerhalb von 14 Tagen nach Erstkontakt ohne Angabe von Gründen von Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, zurücktreten. Das Widerrufsrecht betrifft ausschließlich den Maklervertrag. Dabei geht es also um den Vertrag zwischen Ihnen und uns als Vermittler. Vermittelte Kauf- oder Mietverträge bleiben wirksam und unberührt.
Jetzt müssen Makler nach dem Willen des Gesetzgebers gemeinsam mit dem Interessenten 14 Tage warten, um sicher zu stellen, dass der Interessent sich sicher ist. Wenn er falsch, unvollständig oder gar nicht belehrt wird, verlängert sich das Widerrufsrecht sogar um ein volles Jahr und 14 Tage. Da es besonders bei Mietverträgen auf schnelle Vermittlung ankommen kann, bestehen die meisten Interessenten aber ausdrücklich darauf, dass der Makler vor Ablauf der Frist für sie tätig wird. Um das zu ermöglichen, nehmen sie zusätzlichen Aufwand in Kauf und räumen die Hürden des Widerrufsrechts aus dem Weg. Obwohl vielen Interessenten gar nicht klar ist, dass auch die Anfrage in unseren Büros einen Maklervertrag mit meinem Unternehmen begründet, ist innerhalb von Geschäftsräumen keine Widerrufsbelehrung vorgesehen. Dort bleibt, dem Gesetzgeber sie Dank, alles wie gewohnt.
Wenn Sie Ihre Anfrage außerhalb unserer Büros stellen, müssen Sie allerdings erst eine Belehrung über sich ergehen lassen und gegebenenfalls schriftlich auf das 14-tägige Widerrufsrecht verzichten. Das ist leider unvermeidbar. Während das neue Widerrufsrecht im Online-Handel zu begrüßen ist, stellt sich in der Immobilienwelt die Frage nach seinem Sinn. Ich kann nur im Namen meines Teams darum bitten, die mit ihm verbundene Bürokratie und die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten hinzunehmen. Auch wenn es uns umständlich erscheinen mag, sind wir alle zwingend verpflichtet, uns vollständig an Recht und Gesetz zu halten.
Unsere Kunden stehen mit ihren Wünschen jedenfalls weiterhin im Mittelpunkt unseres Interesses. Interessenten bezahlen uns ausschließlich im Erfolgsfall und bei ausdrücklicher Aufklärung über die Provisionspflichtigkeit des Angebots. Mit Freude stellen wir eine immer größer werdende Bereitschaft von Eigentümern zu provisionsfreien Angeboten fest. Sie werden besonders gut gekennzeichnet und schaffen größere Transparenz.